Man könnte mit dem Zweiten Weltkrieg beginnen, aber dann soll man Jahre davor zurückgehen. Es lohnt sich daher, sich nur auf die wichtigsten Aspekte zu konzentrieren, d. h. auf das Streben nach europäischer Integration, um dem Auftreten bewaffneter Konflikte entgegenzuwirken und sich gemeinsam gegen eine nicht identifizierte Bedrohung von außen zu verteidigen. Dies ist der Hintergrund der Europäischen Union.
Gemeinsame Wirtschaft und Währung
Im Juni 1988 bekräftigte der Europäische Rat seine Absicht, die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) schrittweise einzuführen, und beauftragte einen Ausschuss unter Vorsitz des damaligen Präsidenten der Europäischen Kommission, Jacques Delors, konkrete Schritte in Richtung dieser Union vorzuschlagen. Zu dieser Zeit setzte sich das Komitee aus Zentralbankpräsidenten aus verschiedenen Ländern zusammen. Der daraus resultierende Bericht, der sogenannte Delors-Bericht, schlug vor, die Wirtschafts- und Währungsunion in drei getrennten, aber aufeinander folgenden Schritten zu verwirklichen.
Die erste Etappe – ab dem 1. Juli 1990
Dieser Schritt setzte eine vollständige Liberalisierung der Kapitaltransaktionen und eine engere Zusammenarbeit zwischen den Zentralbanken voraus. Dies erforderte wiederum die Einführung der kostenlosen Nutzung der sogenannten ECU, d. h. einer in Europa verwendeten Währungseinheit, die der Vorläufer des Euros war. Die vorrangige Annahme im Rahmen der ersten Phase der Einführung der Währungs- und Wirtschaftsunion war die Verbesserung der Konvergenz.
Zweite Etappe – ab dem 1. Juni 1994
Zu diesem Zeitpunkt wurden das Europäische Währungsinstitut, das Verbot der Vergabe öffentlicher Kredite durch Zentralbanken von Ländern, die an der Währungsgemeinschaft, dem gemeinsamen Eurokurs sowie an anderen Merkmalen der Gemeinschaftswirtschaft interessiert sind und eine engere Koordination der Geldpolitik beschlossen. Darüber hinaus wurde erneut eine Stärkung der wirtschaftlichen Konvergenz eingeführt. Die gesamte Phase sah vor, dass der zur Unabhängigkeit der Zentralbanken führende Prozess spätestens an dem Tag abgeschlossen sein sollte, an dem das Europäische System der Zentralbanken eingerichtet wurde.
Die dritte Etappe – ab dem 1. Januar 1999
In dieser Phase gibt es nur heikle Änderungen, die auf ihre Umsetzung abzielen. Es galt die unwiderrufliche Festsetzung der Wechselkurse, einschließlich des Eurokurses, die endgültige Einführung des Euros und die Umsetzung der gemeinsamen Geldpolitik durch das Europäische System der Zentralbanken. Darüber hinaus trat der EU-Wechselkursmechanismus (WKM II) in Kraft.https://exchangemarket.ch/de/new/ezb-senkt-zinsen-und-startet-qe-programm-neu